Reiserückkehrer aus Risikogebieten > Teilnahme am Sportbetrieb unter Vorbehalt.
Liebe Mitglieder, trotz Coronavirus ist die Sommerferienzeit die größte Urlaubsreisezeit. Wir bitten unsere Reiserückkehrer aus Risikogebieten die gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Wer einreist und sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss nach der Testpflichtverordnung des BMG auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen. Ein positives Testergebnis führt dazu, dass die betroffene Person sich...